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Samenspende für lesbische Paare

(Zuletzt bearbeitet im August 2021).

Die Frage wie die Samenzelle zur Eizelle kommt sollte eigentlich privat sein. Könnte man meinen. Umso eigentümlicher ist man berührt, wenn man erfährt, dass dererlei Themen den Verfassungsgerichtshof der Republik beschäftigen. So jedenfalls ist es in Österreich, mutmaßlich aber auch in anderen Ländern.

Das „Recht auf Samenspende“ wurde „lesbischen Paaren“ in Österreich mit dem Argument des „Schutzes der Familie“ bisher vorenthalten.

Dieser Satz wirft per se so viele Fragen auf, die nicht einfach zu beantworten sind.  Er impliziert, dass Familie immer aus (einem?) Mann und (einer?) Frau bestehen muss, er impliziert aber auch die „Diagnose“ lesbisch zu sein. Damit gerät er in Konflikt mit der Realität und mit den modernen Erkenntnissen der Gender- und Sexualmedizin. Denn es nicht so leicht „Geschlecht“ zu definieren, genauso  wie es nicht leicht ist, die sexuelle Orientierung zu definieren. Wann ist ein Mann ein Mann und eine Frau eine Frau? Wann ist sie lesbisch? Wann nicht?

Die Wissenschaft jedenfalls definiert Homosexualität nicht aus der sexuellen Praktik, sondern aus der sexuellen Phantasie heraus. Wie aber sollte man über Phantasien Kenntnis erlangen? Etwa mit einem Lügendetektor?

Immerhin, der  VfGH hat erkannt, dass „es keine überzeugenden oder schwerwiegenden Gründe“ gibt, lesbischen Paaren die künstliche Einbringung von Samen in die Geschlechtsorgane einer lesbischen Frau zu verwehren“.

Diese als „künstlich“ bezeichnete Fortpflanzung müsse allen lesbischen Paaren offenstehen. So weit so gut.

Hier stellt sich einmal die Frage der „Künstlichkeit“. Die Befruchtung erfolgt im Inneren einer Frau. Die Samenzelle bahnt sich den Weg durch den Muttermund in das Innere der Gebärmutter um dann irgendwo, wahrscheinlich im Eileiter – auf die Eizelle zu treffen und in sie ein zu dringen. Jetzt erst erfolgt die Befruchtung. Dieser Vorgang ist alles andere als „künstlich“. Er läuft immer gleich ab und wird nicht verändert in Abhängigkeit davon, ob der Samen durch den Penis in die Scheide gelangt oder irgendwie anders.

Ganz abgesehen davon, dass eine Frau kaum gezwungen werden kann, über die Praktik der Samenapplikation Bericht ab zu legen.

Die Jubelmeldung über die Erlaubnis zur künstlichen Samenspende für lesbische Paare (die, wie man erwarten konnte, von manchen Seiten heftig kritisiert wird) birgt aber vor allem in sich die ungeheuerliche Wahrheit  darüber, wie weit die Privatsphäre der Bürger in Österreich die Judikatur und somit den Staat beschäftigt.

Wie weit eigentlich ist ein Staat berechtigt, sich darum zu kümmern, wie die Samenzelle eines Mannes zur Eizelle einer Frau kommt?

Ist er überhaupt dazu berechtigt?