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Brustkrebsfrüerkennung

(Zuletzt bearbeitet im August 2021).

Ab 1. Januar 2014 ist in Österreich die Brustkrebsfrüherkennung neu geregelt. Das Ziel ist, ein größere Gruppe von Frauen dazu zu bewegen alle zwei Jahre eine Mammographie durchführen zu lassen.

Bisher war die Brustkrebsfrüherkennung über die Vorosrgeuntersuchung geregelt. Für alle Frauen ab dem 40. Lebensjahr war eine Früherkennungsmammographie/-sonographie vorgesehen, die allerdings nur von 40% der Frauen in Anspruch genommen wurde.

Die Neuregelung sieht nun vor, Frauen im Alter von 45 bis 69 per Post an ihre Mammographie zu erinnern. Man hofft damit bis zu 70% der Frauen zu erfassen.

Experten kritisieren die Altergrenzen (45 bis 69 Jahre), weil damit der Eindruck entstehen könnte, vor dem 45. und nach dem 69. Lebensjahr bestünde keine Gefahr. Dem ist aber nicht so.

Es ist zwar richtig, dass es ab dem 45. Lebensjahr zu einem sprunghaften Abstieg der Erkrankungsrate auf das Dreifache kommt, es ist aber nicht so, dass eine Frau nicht auch vor dem 45. Lebensjahr erkranken könnte und es ist auch nicht, daß man nach dem 69. Lebensjahr entwarnen könnte. Ganz im Gegenteil, je älter eine Frau ist, desto größer ihr Risiko an Brustkrebs zu erkranken.

Es ist daher besonders wichtig auch all jene Frauen zu erfassen, die ausserhalb der Altersgrenzen liegen. Dies ist Sache des Gynäkologen und – über die Vorsorgeunterschung – des Hausarztes.

Ich halte es auch für wichtig darauf hin zu weisen, dass die Mammographie oder Mammasonographie der Früherkennung dient und nicht geeignet ist, Brustkrebs zu verhindern. Es sollte daher nicht vergessen werden, dass die wichtigsten Risikofaktoren für Brustkrebs Bewegungsmangel, Übergewicht und Alkoholkonsum sind.

Wenn Sie also die Gefahr vermindern wollen an Brustkrebs zu erkranken machen Sie regelmäßig Sport, verhindern Sie Übergewicht udn trinken Sie möglichst wenig Alkohol.

Trotzdem ist die jährliche Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Hausarzt nicht verzichtbar. Der Anspruch besteht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.