Ist der Mann doch kein Auslaufmodell?

Für die Männer gab es in der letzten Woche des April 2014 gleich zwei bemerkenswerte Neuigkeiten, eine aus dem Bereich der Naturwissenschaften, eine aus dem Bereich der Rechtssprechung. Dies zwar in England, was den positiven Charakter der Botschaft aber keineswegs schmälert.

Zur Vorgeschichte: das menschliche Genom ist etwa 50.000 Jahre alt, so lange haben sich die Gene an der Species Homo sapiens nicht verändert, – mit einer Ausnahme: das Y-Chromosom der Männer entpuppte sich als deutlich instabiler, die Zeitspanne seiner Unversehrtheit wird auf nur 25.000 Jahre geschätzt, in den letzten 300 Millionen Jahre hatte es gut zwei Drittel seiner Größe eingebüsst. Dies veranlasste Pseudowissenschafter und Feministinnen den Mann als eine Art „Auslaufmodell“ dar zu stellen, quasi als „Irrtum der Natur“. Es wurde sogar prophezeit, dass die Tage der Männer bereits gezählt wären, bereits nach weiteren 5000 Generationen sollte der Mann von der Erde verschwunden sein.

Nun, ich habe diesen Unsinn niemals geglaubt. Es ist richtig, dass die Urform des Lebens auf diesem Planeten weiblich war, es ist auch richtig, dass es das zweite – männliche – Geschlecht erst seit 500 Millionen Jahren gibt, aber es ist auch richtig, dass sich fast die gesamte Evolution vom Mehrzeller bis zum Menschen genau in diesen 500 Millionen Jahren abgespielt hat. Die „Erfindung des Mannes“ und das damit verbundene Prinzip der Zweigeschlechtlichkeit hat sich also bewährt. Und bewährte Abläufe werden von der Evolution nur selten aufgegeben. Erst seit es die sexuelle Fortpflanzung gibt, ist die Evolution so richtig in Fahrt gekommen. Objektiv betrachtet ist der Mann also nicht ein Irrtum der Natur, sondern Teil ihrer Erfolgsgeschichte.

Eine nun im Fachjournal Nature veröffentlichte Studie der Universität Cambridge fand heraus, dass die auf dem Y – Chromosom der Männer verbliebenen Gene sehr stabil sind und dem Überleben der Männer dienen. Von einem Aussterben also keine rede mehr.

Die zweite bemerkenswerte Meldung kommt aus England und betrifft die Rechtsprechung. Dort haben erstmals Männer Recht bekommen, als sie mit einer Klage wegen ungerecht niedriger Bezahlung vor Gericht zogen (siehe Bild!)

Auch wenn der konkrete Fall nicht von allgemeinem Nutzen ist, sind solche Urteile dennoch ein deutliches Signal: der gesellschaftliche Konsens von der grundsätzlichen Benachteiligung der Frau gerät ins Wanken.

 

Dr. Georg Pfau am 28. April 2014

überarbeitet in Meran im Juni 2021

 

Textbilder aus der PRESSE im April 2014