Fliegermedizin

Die Flliegermedizin (oder Flugmedizin) wird von Fliegerärzten betrieben.

Fliegerärzte sind der verlängerte Arm der Luftfahrtbehörde. Sie untersuchen  Piloten, Pilotenanwärter und anderes Fliegendes Personal (Flugbegleiter, Techniker etc.) auf Flugtauglichkeit. Das Ziel dieser Bemühungen ist, die Flugsicherheit zu erhöhen. „Human factors“ sind die hauptsächlichen Verursacher von Flugunfällen.

Die gesundheitlichen Anforderungen an eine Person, die ein Flugzeug lenken möchte, sind sehr genau definiert und niedergeschrieben („Acceptable means of compliance (AMC) and Guidance Material (GM) to Part-MED, Medical requirements for air crew“). Verantwortlich hierfür ist die EASA (European Union Aviation Safety Agency) mit Sitz in Köln.

Wir Fliegerärzte untersuchen ausschliesslich nach unionsrechtlichen Bestimmungen.

Sehr viel Spielraum haben wir dabei nicht.

Unsere Aufgabe ist es, den Gesundheitszustand eines Probanden fest zu stellen, zu dokumentieren und dann zu sehen, ob dieser mit den Anforderungen übereinstimmt. Oder was zu tun ist, damit dieser mit den Bestimmungen übereinstimmen wird. Bei allen Entscheidungen hat die Österreichische Luftfahrtbehörde das „letzte Wort“. Auch diese richtet sich selbstverständlich nach dem Unionsrecht.